| Finanzen-und-Tipps.de | ||
![]() |
Krankenversicherung für Studenten |
|
| |
![]() |
|
|
Studentischer Krankenversicherungsschutz bei Auslandsaufenthalt Immer mehr Studenten nutzen die Möglichkeit, im Ausland zu studieren. Leicht vergisst man dabei, dass für diesen Zeitraum auch einen Krankenversicherungsschutz im jeweiligen Gastland nötig ist. Dabei ist zu beachten, dass für die Krankenversicherung durch die Gastländer oft besondere Anforderungen bereits bei der Einreise gestellt werden. Jedoch sollte auch in diesem Fall zusätzlicher privater Krankenversicherungsschutz gewählt werden, da die Leistungen, die in anderen Ländern für Sozialversicherungspflichtige zur Verfügung stehen, sich stark von den Leistungen in Deutschland unterscheiden können. Rechnet ein Arzt entgegen der Erwartung die Leistung privat ab, bleibt der Student auf den Kosten für die ärztliche Leistung sitzen. Bei Studienaufenthalten in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen muss der Student sich zusätzlich zu seiner gesetzlichen Versicherungspflicht im Inland auch für das Ausland privat krankenversichern. Während des Auslandsaufenthaltes müssen Beiträge sowohl für die gesetzliche als auch für die private Krankenversicherung entrichtet werden. Zwar bietet die gesetzliche Versicherung die Möglichkeit, bei längeren Aufenthalten im Ausland nur eine Anwartschaft im Inland beizubehalten, bei vorzeitiger Rückreise besteht dann aber kein Versicherungsschutz in Deutschland! In der Police für das Ausland sollte die hundertprozentige Erstattung von Aufwendungen für folgende Fälle enthalten sein:
Versicherer, die bei Abschluss der Krankenversicherung auf eine Gesundheitsprüfung verzichten, haben meist Einschränkungen im Leistungsbereich. Dies muss vorab unbedingt geklärt werden. Besonders sollten Studenten auf Einschränkungen achten, wenn sie an Diabetes oder starken Allergien leiden. Für sie wird oft überhaupt kein Versicherungsschutz gewährt. Studenten, die privat krankenversichert sind, müssen vor Antritt der Reise bei ihrem Versicherer klären, ob, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum Schutz im gewünschten Studienland besteht. Die Kosten einer ambulanten Behandlung im Ausland müssen trotz Versicherung zunächst selbst getragen werden. Sie werden nach Vorlage der Arztrechnungen von der Versicherung ersetzt. Bei stationären Aufenthalten tritt der Versicherer sofort mit den jeweiligen Einrichtungen in Verbindung und rechnet direkt ab. Oft verlangen die Gastländer auch bestimmte Absicherungen für Unfälle. Diese Absicherung kann man nur durch eine private Unfallversicherung mit Weltgeltung erreichen. Besonders wichtig ist, dass auch die Absicherung von Bergungskosten in der eventuell vom Gastland geforderten Höhe mit eingeschlossen ist. Wer so für alle Eventualitäten gerüstet ist, kann sich ganz beruhigt seinem Auslandsstudium widmen. Mehr Infos zum Thema Versicherungsvergleiche findet man auch im Internet! |
Lesen Sie auch: Oft liest und hört man von Aktienoptionen, doch was genau verbirgt sich eigentlich hinter diesem Begriff? Kain Kapital hat sich nach dem Gespräch über Aktien mit seinem Sohn Phil entschieden, ein paar Bücher über Geldanlagen zu lesen. Dabei hat er festgestellt, dass es außer Aktien noch viele andere Anlagemöglichkeiten gibt. |
|